Begriff

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf den von einem inländischen Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ein und führt sie an das örtliche Finanzamt ab. Er ist insoweit für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich und haftet für zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer. Steuerschuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die zentrale lohnsteuerliche Vorschrift ist § 38 EStG, dort wird das Lohnsteuererhebungsverfahren beschrieben. Weitere wesentliche Regelungen enthalten §§ 39b (Durchführung des Lohnsteuerabzugs), 41 (Aufzeichnungsverpflichtung im Lohnkonto), 41a (Anmeldung der Lohnsteuer) und 41b EStG (Abschluss des Lohnsteuerabzugs).

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