In den letzten Jahren hat die englische "Limited" eine besondere Aufmerksamkeit genossen. Sie ist wie die deutsche GmbH eine juristische Person. Die Direktoren (directors) sind vergleichbar mit dem Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie leiten die Geschäfte der Gesellschaft und vertreten diese gemeinsam (kann per Satzung geändert werden). Soweit nicht abweichend geregelt, kann der Direktor gleichzeitig Gesellschafter sein, muss es aber nicht. Der Schriftführer (company secretary) nimmt verwaltende und formelle Aufgaben wahr. Eine Entsprechung im deutschen GmbH-Recht gibt es nicht.

Mitarbeitende Gesellschafter einer englischen Limited sind sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich wie Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und Fremdgeschäftsführer einer deutschen GmbH zu beurteilen. Dabei sind Schriftführer und Direktoren, die nicht gleichzeitig Gesellschafter der Limited sind, entsprechend den Fremdgeschäftsführern einer GmbH abhängig Beschäftigte der Gesellschaft.

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