Die Anwendung der begünstigen Besteuerung setzt u. a. voraus, dass die Entschädigungsleistungen zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen.[1]

Prüfen der Zusammenballung in 2 Schritten

Zur Prüfung, ob eine Zusammenballung von Einkünften gegeben ist, sind grundsätzlich 2 Prüfschritte erforderlich[2]:

  1. Prüfung: Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum (Zufluss in einem Kalenderjahr).
  2. Prüfung: Zusammenballung von Einkünften unter Berücksichtigung der wegfallenden Einnahmen (höhere Einnahmen im Zuflussjahr der Abfindung als bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses).

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