Ob und inwieweit es sich bei einer Abfindung um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, zeigt die nachfolgende tabellarische Übersicht.
Tabellarische Übersicht – Beitragspflicht von Abfindungen
Abfindung | Lohnsteuer | Beitragspflicht zur KV, PV, RV und ALV |
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wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes[1] | Ja, da Zahlung mangels Steuerbefreiung lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn |
Nein, da Zahlung für Zeiten außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses |
wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung | Ja, Nachzahlung laufender Bezüge | Nein, soweit für den Verlust des Arbeitsplatzes |
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Ja, soweit Arbeitsentgelt. Wenn laufendes (rückständiges) Arbeitsentgelt, Zuordnung zum entsprechenden Abrechnungsmonat | |
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Ja, sonstiger Bezug | Ja, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt |
zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung, weil ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt werden soll | Ja, Entschädigung für entgehende Einnahmen | Ja, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, weil damit künftige Entgeltansprüche abgegolten werden |
zum Ausgleich von Gehaltseinbußen, die durch Umwandlung einer einzelvertraglichen Eingruppierungsregelung in eine Eingruppierung nach dem Tarifvertrag eintreten | Ja, Entschädigung für entgehende Einnahmen | Ja, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, weil damit künftige Entgeltansprüche abgegolten werden |
die wegen Versetzung in einen anderen Betriebsteil oder auf einen schlechter bezahlten oder geringer qualifizierten Arbeitsplatz gezahlt wird | Ja, steuerpflichtige Abfindung oder Entschädigung für entgehende Einnahmen | Ja, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, weil damit künftige Entgeltansprüche abgegolten werden |
die wegen Fortfalls oder bei Herabsetzung von Einmalzahlungen (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen) gezahlt werden | Ja, Entschädigung für entgehende Einnahmen |
Ja, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, weil damit künftige Einmalzahlungen abgegolten werden |
aufgrund eines im Kündigungsprozess geschlossenen Vergleichs wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Ja, da Abfindung | Ja, da laufendes (rückständiges) Arbeitsentgelt; Zuordnung zum entsprechenden Abrechnungsmonat |
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Ja, sonstiger Bezug | Ja, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt |
Umwandlung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung und Zahlung einer Abfindung, die der Höhe nach dem Nettoarbeitsentgelt entspricht | Ja, da Abfindung | Ja, da laufende Arbeitsentgeltzahlung; Zuordnung zum entsprechenden Abrechnungsmonat |
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Ja, sonstiger Bezug | Ja, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt |
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