Die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs, die Berechnungen, das Ergebnis sowie die erstatteten Steuerbeträge sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. In der Lohnsteuerbescheinigung sind nur die um den Erstattungsbetrag verminderten Beträge auszuweisen.[1]

 
Achtung

Arbeitgeberhaftung

Der Arbeitgeber haftet für die ordnungsmäßige Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs in gleicher Weise wie für die zutreffende Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer.[2] Erstattet er dem Arbeitnehmer einen höheren Betrag als diesem zusteht, kann er wegen des zu Unrecht erstatteten Betrags in Haftung genommen werden.[3]

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