Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau steht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau zur Verfügung.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren in Ergänzung zur Lohnsteuer-Außenprüfung.[2]

Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung handelt es sich um die zeitnahe Überwachung einzelner lohnsteuerlich relevanter Sachverhalte. Die Lohnsteuer-Nachschau soll insbesondere die Möglichkeit der Beteiligung von Lohnsteuer-Außenprüfern an Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermöglichen, die organisatorisch dem Zoll angegliedert ist.

Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Prüfungsverfahren zur zeitnahen Aufklärung lohnsteuererheblicher Sachverhalte, insbesondere zur Aufdeckung von Fällen illegaler Beschäftigung sowie von Scheinarbeitsverhältnissen. Die allgemeinen Verfahrensvorschriften für Außenprüfungen[3] finden keine Anwendung. Sie hat keine Auswirkung auf den Ablauf der Festsetzungsverjährung. Außerdem tritt durch sie keine Änderungssperre für weitere lohnsteuerliche Auswertungen ein.

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