Ändert sich die Höhe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte und damit auch die Höhe der Beiträge nicht jeden Monat, kann der Beitragsnachweis als Dauerbeitragsnachweis gekennzeichnet werden. Bei diesem Verfahren ist der Einzugsstelle erst dann wieder ein neuer Beitragsnachweis-Datensatz zu übermitteln, wenn sich die Beitragshöhe ändert. Diese Notwendigkeit kann sich z. B. trotz unveränderter Entgelte durch Beitragssatzänderungen oder bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ergeben.

 
Wichtig

Einreichung eines Dauerbeitragsnachweises

Der Dauerbeitragsnachweis ist durch die Beitragsfälligkeit nach der Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld nicht hinfällig geworden. Denn nach wie vor gibt es viele Betriebe, in denen feste Gehälter gezahlt werden und Veränderungen in der Entgelthöhe und innerhalb der Belegschaft relativ selten sind.

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