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Die Lohnsteuer-Anmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums abgegeben werden. Dieser Zeitraum richtet sich nach der Höhe der für das Vorjahr abzuführenden Lohnsteuer. Anmeldezeitraum ist:

  • der Kalendermonat, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5.000 EUR betragen hat;
  • das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 EUR, aber höchstens 5.000 EUR betragen hat;
  • das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 EUR betragen hat.[1]

Maßgebend für die Bestimmung des Anmeldezeitraums ist die Summe der einbehaltenen und übernommenen Lohnsteuer aller Mitarbeiter ohne Kürzung um den Lohnsteuereinbehalt durch den Reeder.

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