Überblick

Lohnänderungen führen nur in bestimmten Fällen zwingend zu einem Korrektur-Beitragsnachweis. Soweit es jedoch zu Teillohnzahlungszeiträumen kommt, sind bei der Beitragsberechnung Besonderheiten zu berücksichtigen. Darüber hinaus können Meldungen zur Sozialversicherung erforderlich werden. In diesem Beitrag werden alle notwendigen Schritte dargestellt.

Lohnsteuerrechtlich kann ein falscher Lohnsteuerabzug ebenfalls Folgearbeit für den Arbeitgeber verursachen. Diese ist Inhalt eines separaten Beitrags.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Beitragsnachweis ist nach § 28f Abs. 3 Satz 1 SGB IV rechtzeitig den Einzugsstellen zu übermitteln. § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV regelt die Anzahl der Abrechnungstermine. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung bestimmen die "Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung nach § 28b Abs. 2 SGB IV".

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