Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ihre Aufgabe ist die Gewährung zusätzlicher Leistungen zu den gesetzlichen Renten.

Sozialkassenbeitrag

Der Sozialkassenbeitrag beträgt ab dem 1.1.2023 in den alten Bundesländern 20,8 %, in den neuen Bundesländern 18,7 %, in Berlin-West 25,75 % und in Berlin-Ost 23,65 %. In Berlin ist im Beitragssatz eine Sozial-Aufwandserstattung in Höhe von 5,7 % enthalten.

Der Sozialkassenbeitrag für das Kalenderjahr 2024 teilt sich wie folgt auf:

 
Bundesländer alte neue Berlin-West Berlin-Ost
Urlaub 15,20 % 15,20 % 15,20 % 15,20 %
Berufsausbildung 2,40 % 2,40 % 1,65 % 1,65 %
Sozialaufwandserstattung 5,70 % 5,70 %
Zusatzversorgung 3,20 % 1,10 % 3,20 % 1,10 %
Gesamtbeitrag 20,80 % 18,70 % 25,75 % 23,65 %

Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe

Am 26.1.2017 hat der Bundestag das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) verabschiedet.[1] Das Gesetz ist am 16.5.2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die Regelungen aller Sozialkassentarifverträge rückwirkend für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet. An eine solche rückwirkende Regelung werden hohe Anforderungen gestellt, die jedoch von Sachverständigen als erfüllt angesehen wurden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 21.3.2018 die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) sowie des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV), des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA-Bau) für den Zeitraum vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2015 festgestellt.[2] Damit wurde im Wesentlichen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21.7.2016[3] bestätigt. Der 10. Senat des BAG hat das SokaSiG als verfassungskonform angesehen.[4]

[1] BT-Drucks. 18/10631.
[3] Az. 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BVL 5004/16 und 14 5005/16.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge