Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf kostenlose Beförderung zur Arbeitsstelle oder Erstattung seiner Fahrtkosten i. H. v. 0,20 EUR je gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung.[1] Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer anderen Arbeitsstelle und für die Rückfahrt nach Tätigkeitsende auf der Baustelle. Darüber hinaus ist dem Arbeitnehmer für die notwendige Reisezeit sein Gesamttarifstundenlohn, allerdings ohne Zuschläge, zu zahlen.

[1] S. Abschn. 2.1.

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