Die Grundkündigungsfrist für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses 6 Werktage und nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (BZ), oder wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Berufsausbildungsjahres übernommen wurde, 12 Werktage. Für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit gelten verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitgeber, und zwar nach:

  • 3-jähriger BZ 1 Monat zum Monatsende
  • 5-jähriger BZ 2 Monate zum Monatsende
  • 8-jähriger BZ 3 Monate zum Monatsende
  • 10-jähriger BZ 4 Monate zum Monatsende
  • 12-jähriger BZ 5 Monate zum Monatsende
  • 15-jähriger BZ 6 Monate zum Monatsende
  • 20-jähriger BZ 7 Monate zum Monatsende

Nicht berücksichtigt bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit für die verlängerten Kündigungsfristen werden Zeiten eines vorangegangenen Berufsausbildungsverhältnisses. Wird die Betriebszugehörigkeit unterbrochen, so werden die tatsächlichen Zeiten zusammengerechnet, wenn die Unterbrechung nicht länger als 6 Monate gedauert hat und nicht vom Arbeitnehmer veranlasst ist. Während der Schlechtwetterzeit (1.12. bis 31.3.) kann das Arbeitsverhältnis aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden, andere Kündigungsgründe (z. B. Arbeitsmangel, personenbedingte Gründe etc.) sind jedoch nicht ausgeschlossen.

Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann das Arbeitsverhältnis beendet werden, wenn der Arbeitnehmer Schwarzarbeit leistet.[1] Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dem Arbeitnehmer sind seine Arbeitspapiere auszuhändigen. Zu empfehlen ist dabei eine vom Arbeitnehmer unterschriebene Empfangsbestätigung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge