Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen zugunsten gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe vom 24.8.2020.

Bei Vorlage eines abgeschlossenen Vermögensbildungsvertrags erhält der Arbeitnehmer je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde einen Zuschuss von 0,13 EUR unter der Voraussetzung, dass eine Eigenleistung von mindestens 0,02 EUR je Stunde von ihm erbracht wird.

Bei Auszubildenden beträgt der Arbeitgeberanteil 23,52 EUR im Monat, wenn der Auszubildende einen Eigenanteil von mindestens 3,07 EUR leistet. Für Fehltage jedweder Art, mit Ausnahme der Teilnahme an einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung, werden bei einer 5-Tage-Woche 1,18 EUR und bei einer 6-Tage-Woche je Tag 1,02 EUR abgezogen.

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