Den leitenden Angestellten kommt arbeitsrechtlich eine Sonderstellung zu. Sie sind einerseits Arbeitnehmer, andererseits nehmen sie Arbeitgeberfunktionen wahr und stehen damit der Unternehmens- und/oder der Betriebsleitung so nahe, dass sich hier Interessenkollisionen ergeben können. Darin begründet sich ihre weitgehende rechtliche Sonderbehandlung. Sie treffen gesteigerte Leistungs-, Treue- und Rücksichtnahmepflichten. Die Grundsätze über die Haftungsprivilegierung im Arbeitsrecht sind dennoch anwendbar.

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