Pflegebedürftige können zuhause auch von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Sie erhalten dann die Pflegesachleistungen (häusliche Pflege). Der Anspruch besteht auf

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie
  • auf Hilfen bei der Haushaltsführung

und wird bis zu

  • 761 EUR monatlich bei Pflegegrad 2,
  • 1.432 EUR monatlich bei Pflegegrad 3,
  • 1.778 EUR monatlich bei Pflegegrad 4 und
  • 2.200 EUR monatlich bei Pflegegrad 5

übernommen.[1]

Die häusliche Pflege wird von geeigneten Pflegekräften,

  • die bei einer ambulanten Pflegeeinrichtung angestellt sind,
  • die bei einer Pflegekasse angestellt sind oder
  • mit denen die Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen hat,

erbracht.

Die Pflegebedürftigen schließen mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag.

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