Überblick

Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stellen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sicher. Außerdem sichern diese Träger den Lebensunterhalt der Versicherten während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigen eine bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch die Zahlung von Verletztenrenten oder Abfindungen. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen durch Rentenleistungen abgesichert. Dabei können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Art und Umfang der von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringenden Leistungen sind in § 22 SGB I und in den §§ 26 ff. SGB VII einheitlich geregelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge