Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine stillschweigende Verlängerung eines abgelaufenen Arbeitsverhältnisses bei Krankheit des Arbeitnehmers
Leitsatz (redaktionell)
Unter Fortsetzung des Dienstverhältnisses durch den Verpflichteten iS von § 625 BGB ist im Arbeitsverhältnis nur die tatsächliche Fortsetzung der Arbeit durch den Arbeitnehmer zu verstehen.
Es genügt nicht für diese Tatbestandsvoraussetzung, daß einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer - möglicherweise nur versehentlich - die Vergütung für die Zeit nach Vertragsende gezahlt wird.
Fundstellen
Haufe-Index 442324 |
DB 1990, 2373 (L1) |
EEK, I/1034 (ST1-2) |
RzK, I 12 Nr 7 (L1) |
LAGE § 625 BGB, Nr 1 (LT1) |
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