Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine stillschweigende Verlängerung eines abgelaufenen Arbeitsverhältnisses bei Krankheit des Arbeitnehmers

 

Leitsatz (redaktionell)

Unter Fortsetzung des Dienstverhältnisses durch den Verpflichteten iS von § 625 BGB ist im Arbeitsverhältnis nur die tatsächliche Fortsetzung der Arbeit durch den Arbeitnehmer zu verstehen.

Es genügt nicht für diese Tatbestandsvoraussetzung, daß einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer - möglicherweise nur versehentlich - die Vergütung für die Zeit nach Vertragsende gezahlt wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 442324

DB 1990, 2373 (L1)

EEK, I/1034 (ST1-2)

RzK, I 12 Nr 7 (L1)

LAGE § 625 BGB, Nr 1 (LT1)

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