Für kurzfristige Beschäftigungen ist die Insolvenzgeldumlage zu entrichten (2024: 0,06 %; 2023: 0,06 %).[1] Die Beitragszahlung erfolgt an die Minijob-Zentrale.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge