Wer als selbstständiger Künstler/Publizist der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegt, hat sich selbst bei der Künstlersozialkasse zu melden und alle erforderlichen Angaben zu machen. Das Arbeitseinkommen ist der Künstlersozialkasse jährlich vorausschauend innerhalb bestimmter Fristen zu melden. Die Künstlersozialkasse übersendet entsprechende Vordrucke. Bei Verstößen können bis zu 5.000 EUR Bußgeld erhoben werden.

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