Begriff

Die Kündigung selbst ist eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers und muss den formalen Anforderungen gerecht werden. Auch wenn dies eine der unangenehmsten Aufgaben eines Vorgesetzten ist, so ist es unbedingt empfehlenswert, ein Kündigungsgespräch zu führen (ggf. zusammen mit einem Vertreter von HR): Aus Fairness gegenüber dem Mitarbeiter - aber auch als Signal der Fairness an die verbleibenden Mitarbeiter! Der Mitarbeiter sollte im Kündigungsgespräch klare Informationen bzgl. der Gründe für die Kündigung erhalten. Fassen Sie sich kurz, bieten Sie aber auf jeden Fall Soforthilfe an, z.B.

- Beratungsangebote und Hilfestellung von HR und BR

- Ausstellung eines Zwischenzeugnisses

- eventuell Freistellung für die Arbeitssuche

- eventuell Angebot oder Inaussichtstellung der Wiedereinstellung bei Freiwerden adäquater Stellen

Kurz vor dem letzten Arbeitstag sollte der Vorgesetzte und/oder HR die Gelegenheit nutzen, und ein Austrittsgespräch mit dem scheidenden Mitarbeiter führen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Vorschriften zur Kündigung sind in erster Linie im BGB und KSchG enthalten. Ergänzend sind in zahlreichen weiteren Gesetzen Kündigungsverbote und -beschränkungen zu beachten (z. B. MuSchG, BErzGG, PflegeZG, BetrVG).

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