Begriff

Der Krankengeldzuschuss ist eine lohnsteuerpflichtige Zahlung des Arbeitgebers während des Bezugs von Krankengeld. Er soll finanzielle Nachteile ausgleichen. Der Anspruch, die Höhe und die Dauer sind oft in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen geregelt. Eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung besteht nicht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Lohnsteuerpflicht ergibt sich aus § 8 Abs. 1 EStG i. V. m. § 2 LStDV; weitere Einzelheiten zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff regelt § 19 Abs. 1 EStG. Die R 19.3 - 19.8 LStR sowie H 19.3 - 19.8 LStH ergänzen die beispielhafte Aufzählung der nichtselbstständigen Einkünfte im Einkommensteuergesetz.

Sozialversicherung: Die beitragsrechtliche Beurteilung ist in § 23c SGB IV geregelt. Die Spitzenorganisationen der Kranken- und Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit haben am 13.11.2007 ein Gemeinsames Rundschreiben zur Thematik der sonstigen nicht beitragspflichtigen Einnahmen nach § 23c SGB IV (GR v. 13.11.2007-I) herausgegeben. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Kranken- und Unfallversicherung erläutern die Auswirkungen auf das Krankengeld im Gemeinsamen Rundschreiben vom 7.9.2022 (GR v. 7.9.2022).

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV

Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld

* Soweit der Zuschuss zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR monatlich übersteigt.
pflichtig frei*
 

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