Die Satzung der Krankenkasse kann für bestimmte Versicherte anstelle der Leistungen nach dem SGB V einen Anspruch auf Teilkostenerstattung vorsehen. Der Personenkreis umfasst[1]
- Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Krankenkassen und ihrer Verbände, für die eine Dienstordnung gilt (DO-Angestellte), sowie
- Beamte und Ruhestandsbeamte, die in einer Betriebskrankenkasse oder der knappschaftlichen Krankenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) tätig sind.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen