Bei einer Konkurrenzklausel handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Tätigkeit beschränkt. Sie soll verhindern, dass der Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb tritt.
Rechtsgrundlagen für die Konkurrenzklauseln mit Arbeitnehmern sind die §§ 74–75d HGB in Verbindung mit § 110 Gewerbeordnung; für Konkurrenzklauseln mit Handelsvertretern § 90a HGB.
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