Begriff

Bei einer Konkurrenzklausel handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Tätigkeit beschränkt. Sie soll verhindern, dass der Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb tritt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Rechtsgrundlagen für die Konkurrenzklauseln mit Arbeitnehmern sind die §§ 7475d HGB in Verbindung mit § 110 Gewerbeordnung; für Konkurrenzklauseln mit Handelsvertretern § 90a HGB.

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