Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn das 12. Lebensjahr während des Bezugs von Kinderpflegekrankengeld vollendet wird, endet der Anspruch mit diesem Zeitpunkt. Krankengeld wird bis zum Tag vor dem 12. Geburtstag gezahlt.[1]

 
Praxis-Beispiel

Erreichen der Altersgrenze

Ein Arbeitnehmer bezieht seit dem 27.3.2023 Krankengeld wegen der Pflege seines erkrankten Kindes. Das Kind ist am 30.3.2011 geboren und vollendet mit Ablauf des 29.3.2023 (24:00 Uhr) das 12. Lebensjahr. Das Krankengeld wird bis zum 29.3.2023 gezahlt, obwohl das Kind weiterhin krank und pflegebedürftig ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge