Versicherte Arbeitnehmer belegen ihren Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld gegenüber der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung. Sie erklären ggf. zusätzlich, dass im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege des Kindes übernehmen kann. Die Freistellung ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung ist für den Arbeitgeber vorgesehen.

 
Hinweis

Kita- oder Schulschließung

Die Bescheinigung für die Krankenkasse über die Schließung wird von der Kita oder der Schule ausgestellt. Einen Mustervordruck stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Internet zur Verfügung. Der zugrunde liegende Anspruch ist mit dem 7.4.2023 abgelaufen.

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