Zeiten der Erziehung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können unter den Voraussetzungen des Art. 44 VO (EG) Nr. 987/2009 als Kindererziehungszeiten in Deutschland berücksichtigt werden.
Erkundigungen einziehen
Es empfiehlt sich bei einer (geplanten) Erziehung im Ausland den Rentenversicherungsträger zu kontaktieren und sich nach den Voraussetzungen für die Anrechnung von deutschen Kindererziehungszeiten zu erkundigen
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen