Rz. 40

Nach Nr. 1 Buchst. a bis d dürfen auf Ersuchen über die – parallel zulässigen – Angaben nach § 68 hinaus

  • zur Entscheidung über den Aufenthalt des Ausländers oder eines Angehörigen des Ausländers (zum Angehörigenbegriff wird auf § 16 SGB I verwiesen, da das Aufenthaltsgesetz selbst keine Definition bietet) Daten über Leistungsgewährung und/oder Versicherungen (Buchst. a),
  • zur Entscheidung über den Aufenthalt oder die ausländerrechtliche Zulassung oder Beschränkung einer Erwerbstätigkeit des Ausländers Daten über die Arbeitserlaubnis (z. B. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung für einen Ausländer nach § 18 Abs. 2 AufenthG), Arbeitsberechtigung ( z. B. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung für einen Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG) oder eine sonstige Berufsausübungserlaubnis, nach § 17 Abs. 1 AufenthG sowie Daten über eine Aufenthaltserlaubnis für geduldete Ausländer nach § 18a AufenthG, über eine Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte nach § 19 AufenthG und seit 1.8.2012 Daten über die Blaue Karte, die Ausländer zum Zweck einer der Qualifikation des Ausländers angemessenen Beschäftigung nach § 19a Abs. 1 AufenthG erteilt werden kann (Buchst. b),
  • zur Entscheidung über den Aufenthalt Angaben nach § 54 Abs. 2 Nr. 4 darüber, ob der Ausländer Heroin, Kokain oder ein vergleichbar gefährliches Betäubungsmittel verbraucht hat und sich einer erforderlichen Behandlung entzieht (Buchst. c),
  • zur Entscheidung über den weiteren Aufenthalt oder die Beendigung des Aufenthalts eines Ausländers, bei dem bestimmte Ausweisungsgründe nach §§ 53 bis 56 AufenthG vorliegen (z. B. Verurteilung wegen bestimmter Straftaten), durch die Jugendämter Angaben über das künftig zu erwartende soziale Verhalten des jugendlichen Ausländers (Buchst. d).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge