Rz. 35

Innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfristen nachgezahlte Pflichtbeiträge eines versicherungspflichtigen Selbständigen gelten als im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit – rechtzeitig – entrichtet. Durch sie werden – nachträglich, aber mit Wirkung für den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit – die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erfüllt:

BSG, Urteil v. 19.5.2004, B 13 RJ 25/03 R.

Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet:

BSG, Urteil v. 16.11.2000, B 4 RA 55/99 R.

Bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist auf die bisherige Tätigkeit eines Versicherten abzustellen; diese ist mit dem bisherigen Beruf i. S. d. § 240 nicht identisch. Auf Verweisungstätigkeiten kann in diesem Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden (vgl. schon BSG, Urteil v. 11.9.1980, 1 RA 47/79, SozR 2200 § 1237 a Nr. 16):

SG Aurich, Urteil v. 3.2.2004, S 2 RJ 62/03.

Eingeschränkte Wegefähigkeit – Angebot von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Mobilitätshilfe in Form von Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes:

BSG, Urteil v. 12.12.2011, B 13 R 79/11 R.

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