Rz. 1

Die Vorschrift wurde als § 7a durch das Gesetz v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) rückwirkend zum 1.1.1998 eingeführt. Die Änderung der Ordnungsbezeichnung von ehemals § 7a in nunmehr § 7d erfolgte durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 2) mit Wirkung zum 1.1.1999. Mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) wurde § 7d Abs. 1 Nr. 2 mit Wirkung zum 1.1.2001 um den letzten Halbsatz ergänzt. Das ermöglichte den Tarifvertragsparteien, die gesetzliche Grenze von 27 Kalendermonaten flexibel an besondere Verhältnisse in den jeweiligen Tarifbereichen anzupassen. Da es nachfolgend zu einer ansteigenden Zahl von Insolvenzen kam, bei denen auch Wertguthaben in der Form von Blockmodell-Altersteilzeitvereinbarungen betroffen waren und in es in zahlreichen Fällen an Insolvenzschutzvorkehrungen fehlte, sah sich der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Er hat deswegen Schutzregelungen in das Altersteilzeitgesetz sowie das SGB IV eingefügt (BT-Drs. 16/10289 S. 11).

Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB und anderer Gesetze v. 24.7.2003 (BGBl. I S. 1526) ist mit Wirkung zum 1.8.2003 Abs. 1 Nr. 2 ergänzt und der Abs. 3 neu gefasst worden. Hierdurch wurde eine Informationspflicht des Arbeitgebers eingeführt. Der Arbeitgeber hat "die Beschäftigten alsbald über die Vorkehrungen zum Insolvenzschutz in geeigneter Weise schriftlich zu unterrichten, wenn Wertguthaben die in Abs. 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen (Mindesthöhe des Guthabens) erfüllen". Durch die Regelung sollte eine gewisse Transparenz sichergestellt und vor allem den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, den Arbeitgeber ggf. zur Erfüllung seiner Insolvenzschutzverpflichtung anhalten zu können (BT-Drs. 16/10289 S. 11). Eine weitere nachhaltige Änderung erfolgte durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940) mit Wirkung zum 1.1.2009 (sog. Flexi II-Gesetz).

Die Vorschrift ist mit dem gesamten SGB IV am 12.11.2009 neu bekannt gemacht worden (BGBl. I S. 3710).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge