Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingeführt. Sie trat zum 1.1.1998 in Kraft, zeitgleich mit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, in dem das Recht der Arbeitsförderung neu gefasst wurde. Seitdem wurde § 71a mehrfach, insbesondere redaktionell geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) beispielsweise ist er zum 1.1.2004 an die Bezeichnung Bundesagentur (zuvor Bundesanstalt) angepasst worden. Zugleich wurde die Regelung des Abs. 1 Satz 2 aufgehoben, wonach die Verwaltungsausschüsse der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter Vorschläge zum Haushaltsplan machen konnten. Außerdem waren durch verschiedene Organisationsänderungen z. B. bei dem über die Bundesagentur für Arbeit die Rechtsaufsicht führenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales, weitere redaktionelle Anpassungen notwendig. Zuletzt wurde § 71a in der seit dem 1.9.2009 geltenden Neufassung des SGB IV im BGBl. I 2009 S. 3710 bekannt gemacht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge