Wenn der Arbeitgeber die Krankenversicherungspflicht eines höherverdienenden Arbeitnehmers beurteilt und dabei die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde legt, muss er dafür den entsprechenden Nachweis zu den Entgeltunterlagen[1] nehmen.[2] Als Nachweis kommt unter anderem eine Bescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens über das Bestehen einer substitutiven Krankenversicherung am 31.12.2002 in Betracht.

 
Praxis-Tipp

Nachweis über privaten Krankenversicherungsschutz

Für die Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze muss ein Nachweis geführt werden. Dieser ist z. B. bei einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger wichtig. Daher muss der Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung seiner privaten Krankenversicherung vorlegen. Eine Kopie des – bereits am 31.12.2002 bestehenden – Versicherungsvertrags reicht hierfür aus.

[1]

S. Lohnkonto.

[2] BE v. 30./31.10.2003: TOP 2.

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