Begriff

Arbeitsrecht: Das "Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt)" ist eine Landesbehörde, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht erfüllt. Den Integrationsämtern obliegt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung der Regelungen zum Schutz und zur Integration schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX (§ 184 SGB IX). Sie sind u. a. zuständig für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen (§§ 168175 SGB IX) und die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe (§ 160 SGB IX); außerdem für die Ausstattung von Arbeitsplätzen und technische Arbeitshilfen. Zur Finanzierung dieser besonderen fürsorgerischen Aufgaben kann das Integrationsamt die Mittel der Ausgleichsabgabe verwenden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Aufgaben des Integrationsamts sind in §§ 185 ff. des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) geregelt.

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