Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KV/KZV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht des für ihren Bereich räumlich zuständigen Landesgesundheitsministeriums. Deshalb müssen hier im Einzelfall landesrechtliche Regelungen geprüft werden, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweiligen KV/KZV zulässig ist.

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