Viele Benchmarking-Partner vereinbaren für die Zusammenarbeit einen Verhaltenskodex. Mögliche Elemente sind:

Prinzip des Tauschens: Jeder Partner ist bereit, Informationen derselben Bedeutung und in demselben Umfang zu liefern wie er sie von den Partnern erhält.

Prinzip der Vertraulichkeit: Alle ausgetauschten Informationen werden vertraulich behandelt. Bevor auf Bitten um Informationen Dritter eingegangen wird, wird die Erlaubnis der Partner eingeholt.

Prinzip der internen Verwendung: Die erhaltenen Informationen werden nur dazu verwendet, Prozesse im eigenen Unternehmen zu verbessern und nicht anderweitig kommerziell verwertet.

Prinzip der Vorbereitung: Jeder Teilnehmer demonstriert den Leistungsgedanken des Benchmarking und bereitet sich auf den Informationsaustausch sowie auf Benchmarking-Workshops vor.

Prinzip der Zuverlässigkeit: Jeder Teilnehmer bemüht sich jedes Versprechen an einen Benchmarking-Partner ohne Verzug einzulösen. Dies betrifft insbesondere den Austausch der vereinbarten Informationen.

Prinzip der Toleranz: Jeder Teilnehmer toleriert die Einstellungen der Benchmarking-Partner, insbesondere bezüglich der Grenzen des Informationsaustauschs.

Prinzip der Legalität: Benchmarking wird in allen Bereichen vermieden, wo Zweifel an der Legalität bestehen (z. B. Kartellrecht beachten).

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