Neben diesem Formular ist zur Antragstellung von Hinterbliebenenrenten (d. h. Witwen-, Witwer-, Waisenrenten) in der Regel mindestens ein weiteres Formular auszufüllen. Dies ist abhängig von der Art der beantragten Hinterbliebenenrente (Witwen, Witwer-, Halbwaisen oder Vollwaisenrente) meist eines der zusätzlichen Formulare R610 bis R666.

Wichtig: Alle Felder müssen entsprechend ausgefüllt werden, außerdem muss das Formular unterschrieben werden.

Falls weitere Formulare bzw. Unterlagen beigefügt werden müssen (Anlagen), sollten diese möglichst gesammelt an den zuständigen Rentenversicherungsträger geschickt werden.

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