Meldet ein Privathaushalt der Minijob-Zentrale auf dem Haushaltsscheck, dass er seinem Arbeitnehmer monatlich schwankende Arbeitsentgelte zahlt, stellt die Minijob-Zentrale dem meldenden Privathaushalt automatisch einen sog. Halbjahresscheck mit einem entsprechenden Merkblatt zur Verfügung. In diesem sind bereits die Personalien und die Betriebsnummer des Arbeitgebers sowie die Personalien und die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers eingedruckt. Der Halbjahresscheck umfasst einen Beschäftigungszeitraum von einem Kalenderhalbjahr. Der Meldezeitraum darf immer nur das erste oder zweite Kalenderhalbjahr umfassen, beispielsweise April bis Juni oder Juli bis September, aber nicht April bis September (hier wären 2 Halbjahresschecks erforderlich).

Die vorbereiteten Halbjahresschecks sind vom Privathaushalt nur noch um die zutreffenden Monate und die jeweiligen monatlichen Arbeitsentgelte zu ergänzen. Der Vordruck ist rechtzeitig vor den Beitragsfälligkeitsterminen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben an die Minijob-Zentrale zu senden. Alternativ kann der Online-Halbjahresscheck unter www.minijob-zentrale.de genutzt werden.

Der Halbjahresscheck ist ein zusätzliches Angebot, das alternativ zu der Übermittlung von monatlichen Haushaltsschecks (Einzelschecks) für die jeweiligen Beschäftigungsmonate genutzt werden kann. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig.

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