Anwesenheitszeit ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit Arbeitszeit.

Anwesenheitszeit vs. Arbeitszeit

Traditionelle Zeiterfassungssysteme messen nur die Zeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb – nicht aber dessen (tatsächliche) Arbeitszeit. Dies ist gerade für Arbeitnehmer in Bereichen mit wissensintensiven Dienstleistungen bedeutsam, die über einen hohen Grad an Eigenverantwortung bei der Aufgabenerfüllung und der Arbeitszeitgestaltung verfügen. Für diese (aber auch andere) Arbeitnehmer kommt es regelmäßig zu Durchmischungen von Arbeits- und Privatzeiten am Arbeitsplatz, im Zuge mobiler Arbeit auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Die Erfassung von Anwesenheitszeiten reflektiert demgegenüber auf tendenziell standardisierte Arbeitsprozesse, die im Zuge der Digitalisierung zunehmend "arbeitszeitfrei" ablaufen. Für die verbleibenden (weniger standardisierten) Arbeitsprozesse suggeriert die elektronische Zeiterfassung eine Genauigkeit der Messbarkeit von Arbeitszeit, die tatsächlich nicht gegeben ist.

Individualisiertes Arbeitszeitverhalten vs. Standardpausenvorgaben

Elektronische (Anwesenheits-)zeiterfassung geht häufig mit standardisierten Pausenabzügen einher. Ein solcher Standardpausenabzug kollidiert bei "Kopfarbeitern" häufig mit dem tatsächlichen Pausenverhalten. Hinzu kommt, dass im Interesse der Steigerung der Arbeitsproduktivität individuelle Arbeits- und Pausenrhythmen gefördert werden sollten.

Exakte Zeiterfassung vs. "Unschärfe" der vereinbarten Arbeitszeit

Eine minutengenaue Zeiterfassung unterstellt eine exakte Begrenzung der individuellen Arbeitszeitverpflichtungen. Für Arbeitnehmer mit pauschalierter Mehrarbeitsabgeltung stellt sich die Frage, wieso Arbeitszeiten erfasst werden sollen, wenn der genaue Umfang der geleisteten Arbeitszeit vergütungsrechtlich irrelevant ist.

Stationäre Zeiterfassung vs. ortsflexibles Arbeiten

Die Entkoppelung von Arbeitszeit und betrieblichem Arbeitsplatz im Zuge mobiler Arbeit unter Einsatz mobiler digitaler Arbeitsmittel wirft grundsätzlich die Frage nach dem Sinn klassischer Arbeitszeiterfassung als Erfassung der Zeit der Anwesenheit am betrieblichen Arbeitsplatz oder in der Betriebsstätte auf.

Der nachfolgende Beitrag stellt die Kernelemente der Vertrauensarbeitszeit als betriebliches Arbeitszeitmodell dar und zeigt die wichtigsten systematischen und rechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung von Vertrauensarbeitszeit zu beachten sind.

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