Aspekt GKV Argument pro GKV PKV Argument
pro PKV
Beginn der Leistungsansprüche/Krankheiten bei Versicherungsbeginn
  • Anspruch ab Versicherungsbeginn, auch für bestehende Krankheiten
  • Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrags (Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung)
 
  • Keine Wartezeiten
  • Und nicht vor Ablauf von Wartezeiten (je nach Vertrag, z. B. 2 Monate)
     
  • Besondere Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate, keine Leistungen für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind
Leistungsprinzip
  • Sachleistungsprinzip: Vorlage der Gesundheitskarte, Leistungserbringer rechnet (bis auf Zuzahlungen) direkt mit Krankenkasse ab
  • Kostenerstattungsprinzip: Versicherter bezahlt Privatrechnung des Leistungserbringers und erhält auf Antrag Erstattung der vertraglichen Leistung (abzgl. vereinbarter Selbstbehalte)
 
  • Alternativ: Kostenerstattung zu Kassensätzen abzgl. Verwaltungskosten und Abschlag für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung (hohe Selbstbehalte möglich)
  • Evtl. Direktabrechnung zwischen Versicherer und Krankenhaus
Ambulante Behandlung
  • Freie Wahl unter den zugelassenen Vertragsärzten (keine Heilpraktiker)
  • Freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten, auch Heilpraktiker i. S. des deutschen Heilpraktikergesetzes
   
  • Erstattung nach Vertragsumfang, ggf. Selbstbehalte
     
  • Keine Zuzahlung
Akupunktur
  • Kassenleistung zur Behandlung chronischer Lendenwirbelsäulen- und Kniegelenksschmerzen
  • Erstattung im vertraglichen Umfang, ggf. Selbstbehalte
 
  • Je nach Krankenkasse werden zusätzlich Wahltarife angeboten
   
Arzneimittel
  • Verordnungsfähig (notwendige, verschreibungspflichtige) Arzneimittel
  • Arzneimittel lt. Verordnung
 
  • Nicht jedoch gering wirksame, oder unwirtschaftliche, Bagatellarzneien und "Lifestyle"-Arzneien (z. B. Appetitzügler, Haarwuchsmittel, Mittel gegen erektile Dysfunktion)
  • Erstattung im vertraglichen Umfang, ggf. Selbstbehalte
 
  • Eigenanteil 10 %, mindestens 5 EUR, max. 10 EUR
   
 
  • Kinder bis 18 Jahren sind zuzahlungsfrei
   
Brillen /Sehhilfen
  • Übernahme der Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen in Höhe des jeweiligen Festbetrags
  • Erstattung im vertraglichen Umfang, ggf. Selbstbehalte
 
  • für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
     
 
  • Für schwer sehbeeinträchtigte Erwachsene:
   
Krankenhausbehandlung
  • Kostenübernahme aller notwendigen Krankenhausbehandlungen
  • Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung
 
  • Freie Krankenhauswahl (Ausnahme private Krankenhäuser)
  • freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern
 
  • Eigenanteil (ab Vollendung 18. Lebensjahr) 10 EUR kalendertäglich für max. 28 Tage jährlich
  • Mit oder ohne privatärztliche Behandlung, Chefarztbehandlung, Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer
     
  • Zusätzliches Krankenhaustagegeld je nach abgeschlossenem Tarif
Rehabilitation
  • Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, auch Suchtbehandlungen
  • Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung, wenn als tarifliche Leistungen abgeschlossen, keine Suchtbehandlungen
 
  • Jeweils abzgl. Eigenanteil
   
Häusliche Krankenpflege
  • Alternativ zur Krankenhausbehandlung für max. 4 Wochen
  • In der Regel kein Angebot der PKV
Heilpraktiker
  • Keine Übernahme der Kosten
  • Kostenübernahme auch für Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes
  Einige Kassen übernehmen im Rahmen eines Gesundheitskontos oder von Bonusprogrammen eine Beteiligung an osteopatischen Behandlungen  
  • Erstattung nach Vertragsumfang, ggf. Selbstbehalte
Verdienstausfall bei Krankheit
  • Krankengeld bei Arbeitnehmern (bei unständig Beschäftigten und Beschäftigungen, die von vornherein auf weniger als 6 Wochen befristet sind, nur optional = Wahlerklärung erforderlich)
  • Krankentagegeld (Zusatztarif)
 
  • Krankengeld bei hauptberuflich Selbstständigen nur optional = Wahlerklärung erforderlich
     
Zahnersatz
  • Festzuschüsse in Höhe von 60 %
  • Erstattung der angefallenen Kosten in tariflichem Umfang
 
  • Festzuschuss erhöht sich um 10 %, wenn regelmäßige Zahnpflege erkennbar und in den letzten 5 Jahren jährliche Kontrolluntersuchungen durchgeführt
  • Auch für aufwändige Lösungen, soweit medizinisch notwendig
 
  • Festzuschuss erhöht sich um 15% bei jährlichen Kontrolluntersuchungen in den letzten 10 Jahren
   
Kieferorthopädische Behandlung
  • 80 % (90 % wenn 2 Kinder gleichzeitig in Behandlung sind)
  • Kostenübernahme in tariflich vereinbartem Umfang
 
  • Restbeträge (20 % oder 10 %) werden nach ordnungsgemäßem Abschluss erstattet
   
Sterbegeld
  • Keine Leistung der GKV
  • Zahlung nach Umfang des gewählten Tarifs

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