Die GKV-Monatsmeldungen sind für den von der Einzugsstelle angeforderten Zeitraum zu erstatten. Die Meldungen müssen mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung nach Aufforderung der Einzugsstelle, spätestens innerhalb von 6 Wochen, übermittelt werden.

 
Praxis-Beispiel

Erstmalige Abgabe der Monatsmeldung

Der Arbeitgeber erhält am 15.1. die Aufforderung der Einzugsstelle zur Abgabe der GKV-Monatsmeldungen für die Zeit vom 1.10. bis 30.11. des Vorjahres. Die Monatsmeldung muss mit der nächstfolgenden Entgeltabrechnung (Mitte Februar) abgegeben werden, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme (26.2.).

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