Für die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften muss in einigen Fallkonstellationen geprüft werden, ob sich Änderungen beim vorherrschenden Sachverhalt ergeben haben. Von einer Änderung im vorherrschenden Sachverhalt ist bei folgenden Tatbeständen auszugehen:

  • Wechsel des Arbeitgebers
  • Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Beschäftigungen
  • Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Staat
  • Beendigung der Beschäftigung oder Beendigung einer Beschäftigung bei Mehrfachbeschäftigten
  • Änderungen der Art der selbstständigen Tätigkeit
  • Verlegung des Firmensitzes des Arbeitgebers bzw. Selbstständigen in einen anderen Staat
  • Verlegung des Tätigkeitsschwerpunktes des Selbstständigen
  • Änderung der Verteilung der Beschäftigungs-/Tätigkeitszeiten in den einzelnen Staaten

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