Basisdaten

Tragen Sie Namen und Kennzeichen ein.

Wählen Sie das Nutzungsjahr aus, für das Sie die Berechnung durchführen wollen.

Wählen Sie die Antriebsart Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb oder Hybridelektroantrieb aus.

Basis der Berechnung von Privatnutzung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach Antriebsart und Anschaffungsjahr

  • Bei der Wahl Elektroantrieb oder Hybridelektroantrieb erscheint das Feld Anschaffungsjahr, in dem Sie den entsprechenden Wert eintragen. Vom Anschaffungsjahr hängt ab, inwieweit der Bruttolistenpreis als Basis des geldwerten Vorteils nach EStG in Abhängigkeit von der Batteriekapazität zu reduzieren ist oder ob er nur zur Hälfte oder nur zu einem Viertel anzusetzen ist.

    • Ist das Anschaffungsjahr 2018 oder früher erscheint das Feld Batteriekapazität kwh, in dem Sie den entsprechenden Wert eintragen.
 
Wichtig

Welche Anpassungen des Bruttolistenpreises (BLP) für die einkommensteuerliche Ermittlung nach der 1%-Methode gibt es?

Hier die wichtigsten Varianten für Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Hybridelektroantrieb nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Überblick:

  • Reduzierung des BLP in Abhängigkeit von der Batteriekapazität bei

    • Fahrzeugen mit Elektroantrieb oder Hybridelektroantrieb und
    • Anschaffung vor dem 1. Januar 2019.
  • Reduzierung des BLP in Abhängigkeit von der Batteriekapazität bei

    • Fahrzeugen mit Hybridelektroantrieb und
    • mit einer CO2-Emission von über 50g/km oder einer Reichweite im reinen Elektroantrieb von weniger als 40 km
    • Anschaffung vor dem 1. Januar 2023.
  • Reduzierung des BLP auf die Hälfte bei

    • Fahrzeugen mit Elektroantrieb oder Hybridelektroantrieb (mit einer CO2-Emission von max. 50g/km oder einer Reichweite im reinen Elektroantrieb von mind. 40 km und
    • Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018.
  • Reduzierung des BLP auf ein Viertel bei

    • Fahrzeugen mit Elektroantrieb und
    • Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 und
    • einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR[1]
    • für Nutzungsjahre ab 2020.

Beim Verbrennungsmotor ist die Berechnungsgrundlage stets der Bruttolistenpreis (auf volle 100 EUR abgerundet)

 
Hinweis

Bis zum Nutzungsjahr 2019 gilt für Elektroantrieb und Hybridelektroantrieb das gleiche Berechnungsschema. Ab dem Jahr 2020 weichen diese voneinander ab, sofern bei einem Fahrzeug mit Elektroantrieb, das nach dem 31.12.2018 angeschafft wurde, der Bruttolistenpreis nicht über 60.000 EUR liegt.

Tragen Sie die Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb ein (abgerundet auf volle Kilometer).

Anschließend wählen Sie zwischen 1%-Methode oder Fahrtenbuch-Methode.

Entfernen Sie das Häkchen, falls Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

 
Praxis-Beispiel

Fahrzeug mit Verbrennungsmotor

Der Unternehmer hat am 14.1.2018 einen neuen Firmenwagen erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung hat 50.580 EUR betragen. Tatsächlich bezahlt hat er nur 48.790 EUR (41.000 EUR zuzüglich 7.790 EUR Umsatzsteuer).

Ausgangswert für die 1%-Methode: 50.580 EUR abgerundet auf volle 100 EUR = 50.500 EUR

 
Praxis-Beispiel

Fahrzeug mit Elektro- oder Elektrohybridmotor, Anschaffung 2018 oder früher

Der Unternehmer hat am 14.1.2018 einen neuen Firmenwagen erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung hat 50.580 EUR betragen. Tatsächlich bezahlt hat er nur 48.790 EUR (41.000 EUR zuzüglich 7.790 EUR Umsatzsteuer). Die Batteriekapazität beträgt 32 kWh.

Ausgangswert für die 1%-Methode: 50.580 EUR abgerundet auf volle 100 EUR = 50.500 EUR

Abschlag für Batteriekapazität bei Anschaffung 2018, max. 7.500 EUR: 32 kWh x 250 EUR Minderung/kWh = 8.000 EUR. In diesem Fall wird der Abschlag auf 7.500 EUR begrenzt.

Berechnung: 50.580 EUR - 7.500 EUR = 43.080 EUR, abgerundet auf volle 100 EUR: 43.000 EUR

 
Praxis-Beispiel

Fahrzeug mit Elektro- oder Elektrohybridmotor, Anschaffung und Nutzung 2019

Der Unternehmer hat am 14.1.2019 einen neuen Firmenwagen erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung hat 50.580 EUR betragen. Tatsächlich bezahlt hat er nur 48.790 EUR (41.000 EUR zuzüglich 7.790 EUR Umsatzsteuer). Die Batteriekapazität spielt keine Rolle.

Ausgangswert für die 1%-Methode: 50.580 EUR

Abschlag bei Anschaffung 2019: 50%: 50.580 EUR x 0,5 = 25.290 EUR

Abgerundet auf volle 100 EUR: 25.200 EUR

Dieser Wert wird bei nur bei der Einkommensteuer-Berechnung herangezogen. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer wird der abgerundete Bruttolistenpreis herangezogen.

 
Praxis-Beispiel

Fahrzeug mit Elektroantrieb, Anschaffung und Nutzung 2020

Der Unternehmer hat am 14.1.2020 einen neuen Firmenwagen erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung hat 38.080 EUR betragen. Tatsächlich bezahlt hat er nur 35.581 EUR (29.900 EUR zuzüglich 5.681 EUR Umsatzsteuer). Die Batteriekapazität spielt zu diesem Anschaffungszeitpunkt keine Rolle.

Ausgangswert für die 1%-Methode: 38.080 EUR

Abschlag bei Anschaffung 2020: 75%: 38.080 EUR x 0,25 = 9.520 EUR

Abgerundet auf volle 100 EUR: 9.500 EUR

Dieser Wert wird bei nur bei der Einkommensteuer-Berechnung herangezogen. Zur Ermittlung der Umsat...

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