Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Bei der Abfassung von Arbeitsverträgen hat der Arbeitgeber formelle und inhaltliche Mindeststandards einzuhalten. Dieses Muster erfüllt die Verpflichtungen aus dem Nachweisgesetz, wenn die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung schriftlich niedergelegt werden. Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung, empfehlen wir, die für den Nachweis einiger Vertragsbedingungen eingeräumten weiteren Fristen (7 Kalendertage bzw. einen Monat nach dem vereinbarten Beginn) nicht in Anspruch zu nehmen. Dazu sind die im Muster offen gelassenen Passagen wie Name, Anschrift, Beginn, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und ggf. Tarifbindung etc. auszufüllen. Das ausgefüllte Muster ist dann noch auszudrucken, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer im Original unterschrieben auszuhändigen.

Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen (Formular-)Arbeitsverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB), d. h. der Vertrag darf den Arbeitnehmer insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligen. Dies gilt auch dann, wenn er nur ein einziges Mal (so) oder zum ersten Mal eingesetzt wird. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zulasten des Arbeitnehmers abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d. h. nichtig befunden werden.

Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen (Formular-)Arbeitsverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, d. h. der Vertrag darf – auch wenn er nur ein einziges Mal oder zum ersten Mal eingesetzt wird – den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen, insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d. h. nichtig befunden werden.

Wichtig für den Arbeitnehmer

Klärung von Art, Ort und Umfang der Tätigkeit, der Vergütung, Urlaubshöhe und Entgeltfortzahlung.

Wichtig für den Arbeitgeber

Vor der Einstellung: Haushaltsscheck gemeinsam mit der Haushaltshilfe ausfüllen und an die Minijob-Zentrale senden. Arbeitsvertraglich: Klärung von Art, Ort und Umfang der Tätigkeit, Vergütung, ggf. Einbeziehung von tariflichen Bestimmungen; evtl. Änderungsvorbehalte hinsichtlich Arbeitsort und -zeit; Hinweis auf Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht.

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