Aufbewahrt werden muss das Lohnkonto bis zum Ablauf des 6. Kalenderjahres, das auf die letzte Eintragung folgt. Wenn der Arbeitgeber das Lohnkonto 2024 erst Anfang 2025 abgeschlossen hat, hat er das Lohnkonto bis Ende des Jahres 2031 aufzubewahren.

 
Praxis-Tipp

Ende der Aufbewahrungsfrist für Lohnkonten 2017 und früher

In den o. g. Fällen können Lohnkonten der Jahre 2016 und früher spätestens mit Ablauf des 31.12.2023 vernichtet werden. Ende 2024 endet die Aufbewahrungspflicht für Lohnkonten der Jahre 20176.

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