Viele Fahrzeuge, die im betrieblichen Bereich eingesetzt werden, haben ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Zum Führen dieser Fahrzeuge ist die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C erforderlich. Da es in diesen Fällen im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, dass die beschäftigten Arbeitnehmer auch diese Betriebsfahrzeuge führen dürfen, liegt in der Übernahme der durch den Erwerb entstandenen Kosten kein geldwerter Vorteil.

Privatnutzung nur "Nebensache"

Der Vorteil des Arbeitnehmers, den Führerschein ggf. auch für private Zwecke nutzen zu können, ist lediglich eine Begleiterscheinung und tritt hinter dem vom Arbeitgeber verfolgten Zweck zurück. Gestützt auf diese Sichtweise kann auch ein privater Arbeitgeber lohnsteuerfrei die Kosten für den Erwerb des Lkw-Führerscheins seiner Arbeitnehmer übernehmen.

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