Überblick

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung zahlreiche Fristen zu beachten. Wird die Frist versäumt, können meist Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Was für den Anspruchsteller misslich ist, ist für den Anspruchsgegner von Vorteil. Nach Fristablauf kann er das damit zusammenhängende Thema abschließen. Es entsteht Rechtsklarheit und Rechtsfrieden für die Vergangenheit.

Der Beitrag führt zunächst die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung auf, die im Arbeitsverhältnis zu beachten sind. Anschließend werden die Voraussetzungen der Verwirkung dargestellt, die ggf. schon nach wenigen Wochen eingreifen kann. Vereinbarte Ausschlussfristen laufen meist mehrere Monate. Am längsten sind meist die gesetzlichen Verjährungsfristen, im Regelfall 3 Jahre.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Fristen sind in zahlreichen gesetzlichen Regelungen enthalten. Die Verwirkung ist ein Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Ausschlussfristen sind oft in Arbeitsverträgen, in Tarifverträgen, aber auch in Betriebsvereinbarungen enthalten. Die Verjährung ist gesetzlich insbesondere in den §§ 194 bis 218 BGB geregelt.

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