1. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Wien
2. Arbeitslosenversicherung: Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice, Wien
3. Familienleistungen:

 

 

a) Familienleistungen mit Ausnahme des Kinderbetreuungsgelds: Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Wien

 

b) Kinderbetreuungsgeld: Niederösterreichische Gebietskrankenkasse — Kompetenzzentrum für das Kinderbetreuungsgeld
[1] Abschn. S geändert durch Verordnung/EG Nr. 101/2008. Anzuwenden ab 25.02.2008.

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