Die Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen werden unter Berücksichtigung der Sachleistungen (health services) berechnet, welche die in Anhang 2 genannten Gesundheitsdienste gemäß den Health Acts (Gesundheitsgesetzen) von 1947 bis 2004 gewähren.

[1] Abschn. J geändert durch Verordnung/EG Nr. 311/2007. Anzuwenden ab 12.04.2007.

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