Freiwillig Krankenversicherte müssen die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kündigen, wenn sie diese zugunsten einer privaten Krankenversicherung beenden oder zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchten.[1]

1.4.1 Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Beim Krankenkassenwechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung müssen Versicherte bei der Kündigung grundsätzlich die 12-monatige Bindungsfrist berücksichtigen.[1]

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.[2]

1.4.2 Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Fall, dass eine weitere Versicherung in der GKV nicht mehr gewünscht wird, können Versicherte innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis durch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit ihren Austritt erklären.[1]

Voraussetzung für einen Austritt ist, dass das bisherige Mitglied der GKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt oder bis zum Ende der Kündigungsfrist kein Nachweis über den anderweitigen Versicherungsschutz erbracht, setzt sich die Mitgliedschaft in der GKV im Status einer freiwilligen Versicherung fort.

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