Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen.[1]
Anzeigefrist gilt nicht uneingeschränkt
Diese Anzeigefrist hat jedoch für diejenigen Personen, deren Pflichtversicherung oder Familienversicherung endet, keine Bedeutung. Diese Versicherten werden ohne eine schriftliche Beitrittserklärung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung obligatorisch als freiwilliges Mitglied weiterversichert, sofern sich nahtlos
- kein Tatbestand einer vorrangigen Versicherungspflicht anschließt,
- die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfüllt sind oder
- kein nachgehender Leistungsanspruch[2] mit einer sich anschließenden anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall besteht.[3]
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