Freiwillig Versicherte erhalten z. B. nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld sowie Voll- und Teilrente. Hinterbliebene erhalten bei Tod des Versicherten Rente. Alleiniger Maßstab für die Höhe dieser Geldleistungen ist die frei gewählte Versicherungssumme (Ausnahme: freiwillige Versicherung der Ehrenamtsträger). Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungshöhen bei beispielhaft ausgewählten Versicherungssummen.

 
Geldleistungen an freiwillig Versicherte
Versicherungs-
summe
EUR
Verletztengeld während der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit (1/450 der Versicherungssumme) kalendertäglich Vollrente jährlich (⅔ der Versicherungssumme) 20 %ige Teilrente jährlich Witwen- und Witwerrente jährlich (3/10 der Versicherungssumme)* Halbwaisenrente jährlich (2/10 der Versicherungssumme)
40.000,00 88,88 26.666,67 5.333,33 12.000,00 8.000,00
60.000,00 133,33 40.000,00 8.000,00 18.000,00 12.000,00
84.000,00 186,66 56.000,00 11.200,00 25.200,00 16.800,00

* Sog. kleine Witwenrente. 4/10 der Versicherungssumme (große Witwenrente) erhält, wer sich in der Kindererziehung befindet, eine Erwerbsminderung oder das 45. Lebensjahr vollendet hat.

Bei Tod durch Versicherungsfall wird ein Sterbegeld von 1/7 der jeweils geltenden Bezugsgröße gewährt.

 
Achtung

Bestimmungen über Karenzzeiten

Einige Berufsgenossenschaften machen hinsichtlich der Geldleistungen jedoch einen Unterschied gegenüber den Pflichtversicherten: sie haben in ihren Satzungen Bestimmungen über eine Karenzzeit getroffen.[1] Aufgrund dieser Regelungen erhalten die freiwillig Versicherten (Ausnahme: freiwillig versicherte Ehrenamtsträger) nicht bereits am ersten Tag des Arbeitsunfalls Verletztengeld, sondern erst nach einer Wartezeit.

[1]

S. Abschn. 9.

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